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Grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von einer grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbefreiung innerhalb der EU profitieren.
Grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Unternehmen


Unter bestimmten Voraussetzungen können kleine Unternehmen von einer grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbefreiung für den Verkauf von Produkten oder das Erbringen von Dienstleistungen innerhalb der EU profitieren.

Kleine Unternehmen können von dieser Befreiung profitieren, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in Luxemburg ansässig,
  • sie liefern Waren oder erbringen Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat,
  • ihr Jahresumsatz in der EU übersteigt 100.000 Euro nicht und
  • der Umsatz aus Lieferungen und Dienstleistungen im betreffenden EU-Mitgliedstaat überschreitet nicht den dort geltenden Schwellenwert für die Gewährung der Steuerbefreiung.

Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Unternehmen vorab über  MyGuichet.lu bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) registrieren.

Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Grenzüberschreitende Regelung der Steuerbefreiung

Für eine erste Einschätzung ihrer möglichen Berechtigung können kleine Unternehmen den Simulator der Europäischen Kommission nutzen. Dieser ermöglicht es, anhand der in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten erzielten Umsätze zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung möglicherweise erfüllt sind. Die Ergebnisse dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Zum Simulator der Europäischen Kommission: Simulator - European Commission

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