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Reform der Beihilferegelung für Unternehmen: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die Reform der staatlichen Beihilferegelung passt die Förderkriterien an und führt ein vollständig digitales Antragsverfahren ein.
Reform der Beihilferegelung für Unternehmen: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Am 15. September 2026 ist die neue Reform der staatlichen Beihilferegelung für Unternehmen in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, Unternehmen bei ihren Investitions- und Entwicklungsvorhaben gezielt zu unterstützen.

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass unter bestimmten Voraussetzungen nun auch große Unternehmen förderfähig sind. Die Fördermaßnahme „sonstige Investitionen“ kann insbesondere bei Vorhaben zur Modernisierung der Betriebsausstattung, zum Ersatz bestehender Ausrüstungen sowie bei Investitionen mit positiven Auswirkungen auf Klima und Umwelt in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können große Unternehmen künftig Förderungen für Beratungsleistungen sowie zur Behebung von Schäden infolge von Naturkatastrophen beantragen.

Auch die Förderkriterien für Investitionsgüter wurden angepasst. Einzelne Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Maschinen oder andere materielle Betriebsausstattungen, müssen künftig einen Mindestwert von 750 Euro ohne Mehrwertsteuer erreichen, um als förderfähige Kosten berücksichtigt werden zu können. Anschaffungen mit einem geringeren Einzelwert bleiben bei der Berechnung der förderfähigen Investitionskosten unberücksichtigt.

Zusätzlich wurden Mindestinvestitionsvolumen festgelegt. Förderanträge können nur gestellt werden, wenn das Gesamtinvestitionsvolumen bei Mikro- und Kleinunternehmen mindestens 5.000 Euro und bei mittleren sowie großen Unternehmen mindestens 50.000 Euro beträgt.

Von besonderer Bedeutung ist zudem der Zeitpunkt der Antragstellung. Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Projekts oder der Investition eingereicht werden. Unternehmen dürfen daher vor der Einreichung des Beihilfeantrags keine verbindlichen Verpflichtungen eingehen. Hierzu zählen insbesondere die Unterzeichnung von Aufträgen, das Leisten von Anzahlungen oder andere Maßnahmen, die als Beginn des Vorhabens gewertet werden könnten.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über die Plattform MyGuichet.lu. Dies bedeutet, dass Anträge, die per Post oder auf anderem Weg beim Ministerium eingehen, nicht länger berücksichtigt werden. Über den Antrag entscheidet das zuständige Ministerium in der Regel innerhalb von drei Monaten.

Weiterführende Informationen zur Reform finden Sie unter der konsolidierten Fassung des Gesetzes auf Legilux:

Version consolidée applicable au 15/09/2026 | Régime d'aide

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